Das Bürgerhaus Eisenach dient zur Durchführung von gewerblichen, privaten, politischen und kulturellen Veranstaltungen und Ausstellungen.
Den Anordnungen des Hauspersonals des Bürgerhauses ist nachzukommen.
Die Räume des Bürgerhauses als auch die zur Nutzung notwendigen Nebengelasse (wie z.B.,Foyer,- Vipbereich usw.) sind von allen Gästen und Veranstaltern pfleglich zu behandeln.
Das Anbringen und/oder Auslegen von Dekorationen, Werbeträgern aller Art, Schildern,Plakaten, Schaukästen und Anschlägen ist grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahmeregelung erteilt nur der Geschäftsführer.
Das Bürgerhaus haftet insbesondere nicht bei Versagen irgendwelcher Einrichtungen, bei Betriebsstörungen, sonstigen die Veranstaltung beeinträchtigenden Ereignissen, die auf höhere Gewalt beruhen oder für vom Veranstalter eingebrachten bzw. mitgebrachten Gegenstände, insbesondere nicht für deren Verlust.
Gänge, Notausgänge, Notbeleuchtung, Feuerlöscheinrichtungen, Feuermelder und sonstige Zugangswege dürfen nicht verstellt oder verhängt werden. Aus Gründen der Sicherheitdürfen keine Garderobe bzw. sperrige Gegenstände (z. B. Rucksäcke, Schirme,…) mit in den Veranstaltungsraum genommen werden. Hierfür bietet der Betreiber eine Aufbewahrungsmöglichkeit im Haus an. Den Anordnungen der Brandsicherheitswache, des Leitungsdienstes und des technischen Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
Die technischen Einrichtungsgegenstände bzw. Geräte, Lüftungstechnik, Heizungstechnik, Lautsprecheranlage, Beleuchtungstechnik und bühnentechnische Anlagen usw. sind ausschließlich von Mitarbeitern des Bürgerhauses zu bedienen. In Ausnahmefällen und nach Einweisung darf dieses auch durch hausfremdes Fachpersonal bedient werden.
Im gesamten Gebäude und auf dem Grundstück gilt das Jugendschutzgesetz. Das Rauchen ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen bzw. Räumen gestattet. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
Angetrunkenen Personen und denen die sichtlich unter Einfluss von Rauschmitteln stehen, kann der Zugang zum Bürgerhaus verwehrt werden. Der Missbrauch, Handel und Umgang mit illegalen Drogen wird sofort zur Anzeige gebracht und zieht ein Hausverbot nach sich10.Das Mitführen von Tieren aller Art ist untersagt.