Hausordnung

Hausordnung       

  1. Das Bürgerhaus Eisenach dient  zur Durchführung von gewerblichen, privaten, politischen  und  kulturellen  Veranstaltungen und Ausstellungen.
  2. Den Anordnungen des Hauspersonals des Bürgerhauses ist nachzukommen.
  3. Die Räume des Bürgerhauses als auch die zur Nutzung notwendigen Nebengelasse  (wie  z.B.,Foyer,- Vipbereich usw.) sind von allen  Gästen  und  Veranstaltern  pfleglich  zu behandeln.
  4. Das Anbringen und/oder Auslegen von Dekorationen, Werbeträgern aller  Art,  Schildern,Plakaten,  Schaukästen  und  Anschlägen  ist grundsätzlich  untersagt. Eine  Ausnahmeregelung erteilt nur der Geschäftsführer.
  5. Das Bürgerhaus haftet insbesondere nicht bei Versagen irgendwelcher Einrichtungen,  bei  Betriebsstörungen,  sonstigen  die  Veranstaltung  beeinträchtigenden Ereignissen,  die  auf  höhere  Gewalt  beruhen oder für vom Veranstalter eingebrachten bzw. mitgebrachten Gegenstände, insbesondere nicht für deren Verlust.
  6. Gänge, Notausgänge, Notbeleuchtung,  Feuerlöscheinrichtungen,  Feuermelder  und sonstige Zugangswege dürfen nicht verstellt oder verhängt werden. Aus Gründen der Sicherheitdürfen keine Garderobe bzw. sperrige Gegenstände  (z.  B.  Rucksäcke,  Schirme,…)  mit  in den  Veranstaltungsraum  genommen  werden. Hierfür  bietet  der  Betreiber  eine Aufbewahrungsmöglichkeit im Haus an. Den Anordnungen  der  Brandsicherheitswache,  des Leitungsdienstes  und  des  technischen  Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
  7. Die technischen Einrichtungsgegenstände bzw. Geräte, Lüftungstechnik,  Heizungstechnik, Lautsprecheranlage, Beleuchtungstechnik  und bühnentechnische Anlagen usw. sind ausschließlich von Mitarbeitern des Bürgerhauses  zu bedienen. In Ausnahmefällen und nach Einweisung darf dieses auch durch hausfremdes Fachpersonal bedient werden.
  8. Im gesamten Gebäude  und  auf  dem  Grundstück  gilt  das  Jugendschutzgesetz.  Das  Rauchen ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen  bzw.  Räumen  gestattet.  Der  Verzehr von mitgebrachten  Speisen  und  Getränken ist nicht gestattet.
  9. Angetrunkenen Personen und denen die sichtlich unter Einfluss  von  Rauschmitteln stehen, kann der Zugang zum Bürgerhaus  verwehrt  werden.  Der  Missbrauch,  Handel  und Umgang mit illegalen Drogen wird sofort zur Anzeige  gebracht  und  zieht  ein  Hausverbot nach sich
  10. 10.Das Mitführen von Tieren aller Art ist untersagt.
Karten / Tisch bestellen